Häufig gestelle Fragen.

Häufig gestelle Fragen.

Als öffentlich gelten Veranstaltungen, die über den privaten Rahmen hinausgehen, wie z.B. wenn eine Feuerwehr eine Jahresfeier für ihre Mitglieder macht. Diese Veranstaltung übersteigt den privaten Charakter und ist somit AKM-pflichtig.

Für Hochzeiten, „private Gartenpartys“ oder „private Wohnzimmerkonzerte“ ist keine AKM-Anmeldung nötig, da diese Veranstaltungen nicht öffentlich sind. Bei Hochzeiten auch nicht, wenn diese in öffentlichen Locations stattfinden.

DU als Veranstalter musst dich um die Anmeldung der Veranstaltung kümmern! Dies gilt auch dann, wenn Du mit den Künstlern eine Einnahmenbeteiligung ausgemacht haben solltest. Als Veranstalter gilt, wer eine Veranstaltung abhält und den Behörden (Gemeinde, Finanzamt uä) sowie der Öffentlichkeit gegenüber als Veranstalter auftritt.

Das Darbieten geschützter Musik und/oder Texte außerhalb des privaten Rahmens ist laut Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“.
Dafür braucht der Veranstalter eine Aufführungslizenz, die von der AKM gegen Bezahlung erteilt wird.
Unter einer Aufführung versteht man nicht nur Live-Darbietungen durch Musiker/Musikgruppen und/oder Vortragende (Lesungen), sondern auch jede „mechanische“ Wiedergabe von Musik/Texten, wie z.B. das Abspielen von CDs, MP3, MCs, Schallplatten, Tonbänder, DVDs, etc. oder den Einsatz von Radios und Fernsehapparaten.

Eine Veranstaltung ist immer öffentlich, wenn sie allgemein zugänglich ist. Aber auch Veranstaltungen mit „geschlossenem Teilnehmerkreis“, die außerhalb der „Privatsphäre“ stattfinden, wie z.B. Veranstaltungen für Vereinsmitglieder oder Firmenfeiern, gelten im Sinne des Urheberrechts als öffentlich.
Ob die Veranstaltung in der Öffentlichkeit angekündigt wird bzw. wurde, ist unerheblich. Öffentlichkeit ist z.B. auch überall dort gegeben, wo Musik im Rahmen eines gewerblichen Betriebes mit fluktuierendem Publikum (Boutique, Filialbetrieb, Cafe, Restaurant, Friseur, etc.) gespielt wird.

Sofern die Darbietung geschützter Musik und/ oder Texte außerhalb des privaten Rahmens stattfinden und als „öffentliche Aufführung“ anzusehen sind.

AKM und austro mechana sind die Urheberrechtsgesellschaften (auch Verwertungsgesellschaften genannt), zu denen sich die Komponisten, Musiktextautoren und Musikverleger in Österreich zusammengeschlossen haben.

Damit die Musik bzw. ihre Schöpfer existieren können, wurde die AKM/ austro mechana ins Leben gerufen. Denn Musik ist nicht einfach da. Sie wurde geschaffen – von Komponisten und Textautoren. Das Komponieren und Texten ist eine hochqualifizierte Arbeit.
Das Ergebnis dieser Arbeit gehört als geistiges Eigentum den Musikschaffenden. Für die Nutzung ihrer Werke steht den Urhebern laut Urheberrecht eine faire Bezahlung zu. AKM und austro mechana heben diese Tantiemen treuhändig ein und geben sie an die Musikschaffenden weiter.

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