Was ist eine öffentliche Aufführung?

Wann ist eine AKM–Gebühr zu entrichten?
13. Juli 2018
Ich habe eine/n Musikgruppe/Alleinunterhalter/DJ engagiert. Müssen sich diese oder ich um die Anmeldung der Veranstaltung kümmern?
13. Juli 2018

Das Darbieten geschützter Musik und/oder Texte außerhalb des privaten Rahmens ist laut Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“.
Dafür braucht der Veranstalter eine Aufführungslizenz, die von der AKM gegen Bezahlung erteilt wird.
Unter einer Aufführung versteht man nicht nur Live-Darbietungen durch Musiker/Musikgruppen und/oder Vortragende (Lesungen), sondern auch jede „mechanische“ Wiedergabe von Musik/Texten, wie z.B. das Abspielen von CDs, MP3, MCs, Schallplatten, Tonbänder, DVDs, etc. oder den Einsatz von Radios und Fernsehapparaten.

Eine Veranstaltung ist immer öffentlich, wenn sie allgemein zugänglich ist. Aber auch Veranstaltungen mit „geschlossenem Teilnehmerkreis“, die außerhalb der „Privatsphäre“ stattfinden, wie z.B. Veranstaltungen für Vereinsmitglieder oder Firmenfeiern, gelten im Sinne des Urheberrechts als öffentlich.
Ob die Veranstaltung in der Öffentlichkeit angekündigt wird bzw. wurde, ist unerheblich. Öffentlichkeit ist z.B. auch überall dort gegeben, wo Musik im Rahmen eines gewerblichen Betriebes mit fluktuierendem Publikum (Boutique, Filialbetrieb, Cafe, Restaurant, Friseur, etc.) gespielt wird.